...einfach Energiekosten sparen

mit Solar
 

Ihr Hauskraftwerk

80% unabhängig mit Speicher!

Unsere ALL-in-ONE-Energielösung nur für Privathaushalte aus einer Hand                    zum Festpreis, inkl. Standard-Montage.

Mit unseren Photovoltaik-Paketen produzieren und speichern Sie Ihren eigenen Sonnenstrom.
Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach gibt es schon lange. Neu ist allerdings die Idee, den produzierten Strom nicht einzuspeisen, sondern möglichst viel selber zu nutzen. Um das zu er­reichen, schauen wir uns Ihren Stromverbrauch genau an und wählen dann die richtige Größe für Ihre Photo­voltaikanlage mit Batteriespeicher.

Ware ist im Lager, kurzfristige Ausführung der Installation!

Angebot z.B.: 7,65 KWp inkl. 7,68 kWh Speicher nur 12.991 €    inkl. Standard-Montage, Anmeldung, Inbetriebnahme!!!

  • Alle Komponeten zur PV-Anlage von einem Hersteller
  • Die Anlagen werden immer mit Speicher komplett angeboten.
  • Nur standardisierte Anlagengrößen: 5 KW, 6 KW, 8 KW
  • Sichere Hardware - Intelligentes Energie-Management.
  • iShare-Home "Null-Fehler Produkt"
  • Perfekte Abstimmung der einzelnen Komponeten!


Ihre Vorteile:

  • Energieunabhängigkeit - Deutlich niedrigere Stromkosten!
  • Anschaffungskosten amortisieren sich nach 8 - 10 Jahre!
  • Alles aus einer Hand - Kein Struktur-Vertrieb!
  • Einfache Kalkulation zum Festpreis!
  • Top - Preis-Leistungs Verhältnis!
  • Antrags- und Abnahme-Service!
  • Finanzierungs-Service
  • Ware ist bereits im Lager, kurzfristige Ausführung der Installation!


Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen fällt weg

Seit dem 01. Januar 2023 fällt die Mehrwertsteuer für den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage weg.

Für den Erwerb und die Installation einer PV-Anlage und eines Batteriespeichers muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. So kann der zukünftige Anlagenbetreiber einiges an Kosten einsparen. Die Regelung gilt auf für die kleineren Balkonanlagen.

Entfall der Einkommenssteuer

Zusätzlich dazu entfällt auch die Einkommenssteuer sowohl für alte, als auch für neue PV-Anlagen bis 30 kWp. Der Anlagenbetreiber muss somit nicht mehr die Erträge für die Einspeisung an das Finanzamt abführen.

Ausnahmen vom Nullsteuersatz

Ausgenommen von der Befreiung sind allerdings Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen, die weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt sind.

 
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